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Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für unsere Werk- und Dienstleistungen im Bereich Instandsetzung, Renovierung, Sanierung und Innenausbau.

Stand: 19. August 2026
01

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Schwarzenberger Instandsetzung & Innenausbau, Inhaber Johann Schwarzenberger, und seinen Auftraggebern, soweit der Auftraggeber vor Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen wurde, sie in zumutbarer Weise einsehen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und eine Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben.

02

Angebote und Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website ist unverbindlich und noch kein Vertragsangebot. Maßgeblich sind das individuell erstellte Angebot und die darin bezeichneten Leistungen, Preise und Bedingungen. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder den einvernehmlich vereinbarten Beginn der Arbeiten zustande.

Kostenschätzungen und Kostenanschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis oder verbindlich bezeichnet wurden. Wird eine wesentliche Überschreitung voraussichtlich erforderlich, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich.

03

Leistungsumfang und Änderungen

Art und Umfang der geschuldeten Arbeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und der Leistungsbeschreibung. Änderungs- und Zusatzwünsche werden gesondert abgestimmt und können Auswirkungen auf Vergütung und Ausführungszeit haben.

Zeigen sich erst während der Arbeiten nicht erkennbare Gegebenheiten der Bausubstanz, notwendige Vorarbeiten oder weitere Schäden, informieren wir den Auftraggeber. Weiterführende Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Abstimmung ausgeführt; ausgenommen sind unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen zur Abwehr unmittelbar drohender Schäden.

04

Ausführungszeiten

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch nachträgliche Änderungswünsche, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, nicht vorhersehbare Umstände der Bausubstanz, behördliche Maßnahmen oder Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs können die Ausführungszeit angemessen verlängern. Wir informieren den Auftraggeber über erkennbare wesentliche Verzögerungen.

05

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für freien Zugang zu den Arbeitsbereichen sowie für die vereinbarten Anschlüsse, Versorgungsmöglichkeiten und Genehmigungen. Bekannte Leitungsverläufe, Schadstoffbelastungen, Feuchtigkeitsprobleme, statische Besonderheiten und sonstige Risiken sind vor Beginn mitzuteilen. Verzögerungen oder Mehrkosten aus einer unterbliebenen erforderlichen Mitwirkung können nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.

06

Einsatz qualifizierter Fachfirmen

Zur fachgerechten Durchführung und Koordination dürfen qualifizierte Fachfirmen und Nachunternehmer eingesetzt werden. Unsere Verantwortung für die von uns vertraglich übernommenen Leistungen bleibt hiervon unberührt. Werden einzelne Gewerke unmittelbar zwischen Auftraggeber und einer Fachfirma beauftragt, ist diese Fachfirma für ihren eigenen Vertrag und ihre Leistungen verantwortlich.

07

Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot und den beauftragten Zusatzleistungen. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Wert bereits erbrachter vertragsgemäßer Leistungen oder aufgrund einer individuellen Vereinbarung verlangt werden. Die Schlussvergütung ist nach Abnahme und Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die steuerliche Behandlung und ein etwaiger Umsatzsteuerausweis richten sich nach dem jeweiligen Angebot und der Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

08

Abnahme

Nach vertragsgemäßer Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Beschaffenheit der Leistung eine Abnahme zulässt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei Verbrauchern gelten für eine Abnahmefiktion ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich des erforderlichen Hinweises in Textform.

09

Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Der Auftraggeber soll einen erkennbaren Mangel möglichst zeitnah in Textform beschreiben und uns Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Gesetzliche Rechte werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt. Eine über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform zugesagt wurde.

10

Haftung

Für Schäden und Aufwendungsersatz gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Zwingende Ansprüche, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben uneingeschränkt bestehen.

11

Widerruf und Kündigung

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, Fernabsatzverträgen oder Verbraucherbauverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular. Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit der Leistung.

Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere bei Werk- und Bauverträgen, bleiben unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und weitere gesetzlich geschuldete Beträge sind im Fall einer Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften abzurechnen.

12

Verbraucherstreitbeilegung

Schwarzenberger Instandsetzung & Innenausbau ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme besteht.

13

Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und nur im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.